Die Verwendung des Excise Movement and Control Systems (EMCS) ist seit dem 13. Februar 2023 auch bei der Beförderung von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs unionsintern obligatorisch. Zuvor war das „vereinfachte Begleitdokument“ (Dokumentenvordruck 2725) für diese Zwecke zulässig.
Von der Regelung betroffen ist beispielsweise auch der Transport von Wein, auf den keine Verbrauchssteuer erhoben wird.
Nähere Informationen zur Beförderung von Wein und Schaumwein innerhalb und außerhalb des Steuergebiets sowie Wissenswertes zur Registrierung zum Versandverfahren EMCS hat die IHK Trier auf ihrer Website zusammengestellt.
Aktuelle Verbrauchssteuersätze können Sie auf der Website der Generalzolldirektion einsehen. Eine Übersicht zu Verbrauchssteuersätzen auf alkoholische Getränke sowie zu den zugrunde liegenden Richtlinien hält die Website der EU-Kommission bereit. Beachten Sie, dass es sich bei den aufgelisteten Steuersätzen um Mindestsätze handelt, die in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern variieren können.
Quelle: IHK München