Die Ukraine plant die Energieerzeugung zu dezentralisieren. Die Einfuhr benötigter Anlagen und Ausrüstungen wird erleichtert. Günstige Kredite sollen Investitionen vorantreiben.

Das ukrainische Parlament hat Vergünstigungen für die Importe wichtiger Ausrüstung zur Energieerzeugung beschlossen. Die am 16. Juli 2024 verabschiedeten Gesetze Nummer 11258 und 11259 sehen vor, dass die Einfuhren einer Reihe von Anlagen, Teilen und Komponenten dafür von der Entrichtung der Mehrwertsteuer sowie der Importzölle befreit werden. Die Bestimmungen gelten für die Dauer des Kriegsrechts, maximal jedoch bis zum 1. Januar 2026.

Die Steuer- und Zollbefreiung gilt unter anderem für:

  • Dampfturbinen,
  • Wasserturbinen und -teile,
  • Gasturbinen,
  • elektrische Motoren und Generatoren,
  • Wechselrichter,
  • bestimmte Lithium-Ionen-Batterien,
  • Sonnenkollektoren,
  • einige Ausrüstungen für Windturbinen,
  • Konsolen und Schalttafeln zur Steuerung oder Verteilung von elektrischem Strom.

Inhaltliche Punkte der Publikation

  • Bestehende Förderung wird erweitert
  • Neue Förderprogramme sind vorgesehen
  • Auf der ausnahmenliste fehlen wichtige Produkte

Quelle: GTAI

Gesetze Nummer 11258 und 11259