Ab dem 31. Januar 2024 ist es so weit. Europäische Importe bestimmter CO2-intensiver Produktgruppen, wie z.B. Aluminium, Stahl oder Eisen, müssen in Zukunft verbindliche Informationen über den Kohlendioxid-Gehalt ihrer Güter angeben.

Mithilfe des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) sollen Nachteile, die europäischen Unternehmen durch die Einhaltung der strengen Klimaschutzvorgaben im Vergleich mit international agierenden Importeuren entstanden sind, wegfallen.

Außerdem soll die europäische Wirtschaft mithilfe der Ausgleichsapparates vor potenziellem Carbon Leakage geschützt werden.

Zuständig für die Umsetzung des neuen Ausgleichszolls ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), die auf Ihrer Homepage eine gesonderte CBAM-Rubrik eingerichtet hat. Der deutsche Zoll hat zwischenzeitlich einen direkten Zugang zum CBAM-Portal eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel der DIHK, welcher am 22. Januar 2024 veröffentlicht wurde.

 

Quelle: DIHK, DEHSt