Schutzbrillen und Visiere ex KN-Codes 9004 90 10
Gesichtsschutzschilde ex KN Code 3926 9097 und ex KN Code 9020 00
Mund- Nasenschutzausrüstung ex KN Codes 6307 9098, ex KN Codes 9020 00 00
Schutzkleidung ex 3926 2020, ex 4015 90 00, ex 6113 00, ex 6114, ex 6210, ex6211und ex 9020
Handschuhe zum Schutz des Trägers und zum Schutz der Umwelt vor dem Träger ex KN Codes 3926 20 00, ex KN Codes 4015 11 00 ex KN Codes 4015, ex KN Codes 6116 und ex KN Codes 6216
Achtung: diese in der Verordnung vom 14. März gelisteten Waren dürfen nur mehr mit Genehmigung durch das BAFA exportiert werden.
Grund: mit dem Ausbruch der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten epidemiologischen Krise hat sich die von diesem Virus verursachte Krankheit COVID-19 rasch weltweit ausgebreitet und auch das Gebiet der Union erreicht. Dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zufolge wird das Risiko im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen für Menschen in der Union derzeit aufgrund der Ansteckungswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen der Krankheit als mäßig bis hoch eingestuft
Zum Verordnungstext mit den gelisteten Waren