Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 29. Februar 2024 beschlossen, die Anpassungen des zuletzt erlassenen Sanktionspakets der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Die Maßnahmen sind am 1. März in Kraft getreten und ändern unter anderem die Sanktionsliste, welche um 106 natürliche Personen und 88 Einrichtungen erweitert wurde.
Die Mehrheit der neu sanktionierten Unternehmen und Einzelpersonen hat einen militärisch-industriellen Hintergrund und ist an der Herstellung von Drohnen, Raketen und anderen Rüstungsgütern beteiligt. Darüber hinaus enthält die Sanktionsliste nun Namen von Personen und Einrichtungen, die jüngst an Lieferungen militärischer Ausrüstung aus Nordkorea beteiligt gewesen sein sollen.
Der inzwischen seit über 2 Jahren andauernde Ukrainekrieg hat auch weitreichende Folgen für den weltweiten Handel. So wurden im Zuge des 13. Maßnahmenpakets bereits bestehende Exportbeschränkungen durch Güter erweitert, die man der Dual-Use-Verordnung des EU-Parlaments und des Rates zuordnen kann. Hierbei handelt es sich um Güter, die sich sowohl zivil als auch militärisch nutzen lassen. Bestimmte elektronische Komponenten wie Aluminiumkondensatoren, Transformatoren, oder Induktionsspulen, welche für die Entwicklung und Herstellung von Kampfdrohnen benötigt werden, sind ebenfalls von den Sanktionen betroffen.
Einige Partnerländer der EU haben sich außerdem bereits existierenden, restriktiven Maßnahmen der EU auf Einfuhren von Eisen und Stahl aus Russland angeschlossen (Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich). Die Maßnahmen zielen darauf ab, Russland den Zugang zu kritischen Technologien zu versperren und Umgehungspraktiken beschlossener Sanktionen besser zu bekämpfen.
Quellen: GTAI, Das Portal der Schweizer Regierung