Schutzausrüstung kann weiterhin ohne Antrag auf Genehmigung in die Ukraine ausgeführt werden. Die entsprechende Allgemeine Genehmigung Nr. 32 wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Militärische Bekleidung ergänzt

Darüber hinaus wurde die Liste der zugelassenen Güter um einige Posten erweitert. Dazu zählen etwa Bildverstärker-, Infrarot- und Wärmebildausrüstung sowie bestimmte militärische Bekleidung und geländegängige Fahrzeuge.

Erleichterungen ergeben sich für genannte Güter nicht nur für die Direktausfuhr, sondern auch für Verbringungen mit anschließendem Reexport.

Die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 können Sie hier nachlesen.

Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31

Ebenso wurde die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 – Vergabe öffentlicher Aufträge – verlängert. Die Gültigkeitsdauer erstreckt sich nun bis zum 31. März 2024.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle