Die Quellensteuerverfahren aller EU-Mitglieder sollen in Zukunft besser aufeinander abgestimmt sein. Die EU-Kommission hat hierzu neue Vorschriften erarbeitet und diese nun vorgestellt.
Ziele der Reform
Durch die Überarbeitung soll der bürokratische Aufwand für Investoren und nationale Steuerverwaltungen gemindert werden, wenn sie doppelt bezahlte Steuern zurückerhalten wollen. Grundsätzlich vermeiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) diesen Umstand. Doch dadurch, dass die EU-Länder teils sehr unterschiedliche Quellensteuerverfahren haben und diese oft nur in Landessprache zur Verfügung stehen, ist der Rückerstattungsprozess zum einen sehr (zeit-)aufwändig und zum anderen missbrauchsanfällig.
Einführung von digitalem Nachweis
Der Vorschlag der Kommission sieht einen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz vor, der ausreicht, um gleich mehrere Erstattungen beantragen zu können. Darüber hinaus schlägt sie zwei Schnellverfahren vor, in dem zu viel gezahlte Steuern binnen 50 Tagen zurückgezahlt werden können bzw. ein ermäßigter Steuersatz gemäß DBA angewandt wird.
Generell soll eine standardisierte Meldepflicht gelten, damit nationale Steuerverwaltungen den Anspruch der Anleger auf ermäßigte Steuersätze überprüfen können.