Produkte sollen in Zukunft so designt werden, dass sie möglichst einfach zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyclen sind. Festgehalten sind die neuen Regeln in der Ökodesign-Verordnung, über die sich am 5. Dezember geeinigt wurde.
Textilien im Fokus
Ziel der Verordnung ist eine effizientere Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit. Ein großes Augenmerk wird auf Textilprodukte gelegt. Bislang wird in der Textilbranche Neuware in großem Stil vernichtet, wenn sie nicht mehr verkauft werden kann. Die Ökodesign-Verordnung will hier gegensteuern. So wurde unter anderem ein Vernichtungsverbot für Schuhe und Textilien verhängt. Nur für kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen. Doch auch im Elektronikbereich und bei Möbeln wird die Verordnung einen großen Effekt haben.
Digitaler Produktpass
Zusätzlich soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der Informationen zur Materialzusammensetzung, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie über den Recyclinganteil eines Produktes beinhaltet. Diese Informationen werden durch einfaches Scannen eines Datenträgers leicht abrufbar sein.
Die Verordnung soll 2024 in Kraft treten, nachdem im Plenum des EU-Parlaments sowie im Rat darüber abgestimmt wurde.
Quelle: DIHK