Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Israel eine neue Importregelung, die Importe aus der EU deutlich vereinfacht. Grundlage ist eine Verordnung des israelischen Wirtschaftsministeriums, die vom Parlament verabschiedet wurde. Der zentrale Punkt: Israel erkennt nun 43 Regelungen der Europäischen Union offiziell an. Für betroffene Produkte entfällt somit der bisher notwendige Nachweis, dass sie israelischen Normen entsprechen. Es genügt der Beleg, dass die Waren in der EU zugelassen und vertrieben werden.
Ursprünglich sollten nur 23 Regelungen übernommen werden, doch kurz vor der finalen Abstimmung wurden weitere 20 ergänzt. Viele dieser Bestimmungen gelten sofort, bei einigen gelten Übergangsfristen von bis zu drei Jahren.
Reform deckt Großteil der verbindlichen Normen ab
Laut Wirtschaftsminister Nir Barkat betreffen die neuen Bestimmungen rund 444 israelische Normen, also einen Großteil der aktuell 573 verbindlichen Standards des Landes. Daneben existieren auch weiterhin zahlreiche freiwillige Normen, die hauptsächlich als Qualitätsmerkmal dienen.
Die Reform umfasst ein breites Spektrum an Produktgruppen. Dazu zählen zum Beispiel Haushalts-Elektrogeräte, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Computer und Unterhaltungselektronik, Kommunikationsgeräte, Sicherheitsausstattung wie Helme oder Schutzkleidung, sowie auch Kinderprodukte, Holzwerkstoffe, gefahrstofffreie Aerosole und Sonnenbrillen. Eine vollständige Liste der übernommenen EU-Regelungen mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum ist im Artikel der GTAI zu finden.
Hohe Zustimmung aus der Importwirtschaft
Importeure müssen künftig nicht mehr zwingend einen Nachweis für die Übereinstimmung mit israelischen Normen erbringen – können dies aber weiterhin freiwillig tun. Laut einer Umfrage des Wirtschaftsministeriums unter 400 Unternehmen wollen jedoch 90 Prozent der Importeure das neue Verfahren auf EU-Basis nutzen.
Welche Nachweise jeweils erforderlich sind, hängt von der Risikokategorie des Produkts ab:
- Für risikoarme Produkte genügt eine Selbsterklärung des Importeurs zur Einhaltung der EU-Vorgaben.
- Bei Produkten mittleren Risikos muss zusätzlich bestätigt werden, dass das Produkt aktuell in der EU vertrieben wird oder eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt.
- Risikoreiche Produkte, etwa Babyartikel, Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt oder bestimmte Reinigungsmittel, unterliegen strengeren Anforderungen. Hier müssen relevante Dokumente bereitgehalten werden.
Importeure sind verpflichtet, selbst zu prüfen, welche Anforderungen für ihre Produkte gelten. Das ist über eine spezielle Online-Datenbank des Wirtschaftsministeriums möglich.
Nachkontrollen durch das Wirtschaftsministerium
Um sicherzustellen, dass importierte Waren tatsächlich den EU-Vorgaben entsprechen, kündigte das Ministerium Stichprobenkontrollen im Handel an. Verstöße gegen die Regelungen können Verwaltungsstrafen, Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – je nach Schwere des Falls.
Für die korrekte Zollabwicklung ist es erforderlich, die Zollerklärung mit dem neuen Code 65 zu kennzeichnen. Einheimische Produzenten sind zwar nicht zur Abgabe einer Importerklärung verpflichtet, müssen ihre Produkte aber ebenfalls nach EU-Normen ausrichten, sofern sie unter die Reform fallen.
Quelle: GTAI