Das CBAM soll sicherstellen, dass Importe von emissionsintensiven Produkten in die EU nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050.

Vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffene Warengruppen

  • Zement
  • Eisen
  • Stahl
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Strom und
  • Chemikalien

Die entsprechenden KN-Codes können in Anhang I der Verordnung eingesehen werden.

Ebenso betroffen sind Veredelungserzeugnisse aus den genannten Waren in Anhang II.

Die Europäische Kommission hat ein neues Self-Assessment-Tool in deutscher Sprache veröffentlicht, mit dem Unternehmen unkompliziert prüfen können, ob ihre Importe von der Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betroffen sind. Dieses Instrument ermöglicht es, anhand wichtiger Eckdaten wie KN-Code der Waren, Ursprungsland, Warenwert und Zollverfahren festzustellen, ob die CBAM-Regeln auf Ihre Einfuhren Anwendung finden.

Fällt die Importware unter die CBAM-Verordnung, liefert das Tool eine Übersicht der Informationen, die Unternehmen von ihren Lieferanten benötigen, um die Berichtspflichten zu erfüllen. Das Self-Assessment-Tool steht ab sofort auf der Website der EU-Kommission in der Rubrik „Guidance“ zum Download bereit.

Der Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU ist in deutscher Sprache abgefasst und arbeitet mit bildhaften Beispielen. Er legt dem Leser die Fülle der zu beachtenden Aspekte in leicht verständlicher Sprache dar .

Zudem ist es empfehlenswert die Website der Kommission regelmäßig zu besuchen. Die Seite wird kontinuierlich aktualisiert und enthält die neuesten Dokumente und Informationen. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand und verpassen keine wichtigen Neuigkeiten.

Quelle: GTAI