Ab dem 3. Juli 2021 müssen Unternehmen bestimmte Einwegkunststoffprodukte (Hygieneartikel, Tabakprodukte und Getränkebecher) besonders kennzeichnen. Die entsprechenden Piktogramme wurden von der EU-Kommission jetzt veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung, mit der die Vorgaben aus Art. 7 der Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Durchführungsverordnung mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung finden Sie hier