Das CWÜ ist ein internationaler Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag und hat das weltweite Chemiewaffenverbot und die vollständige Vernichtung aller Chemiewaffenbestände zum Ziel. Aus Gründen der Transparenz sieht das CWÜ auch eine Kontrolle von Wirtschaftszweigen vor, die mit bestimmten Chemikalien umgehen. Betroffen sind insbesondere die chemische Industrie und der Chemikalienhandel. Meldepflichten können z. B. bei Import/Export oder Verarbeitung von phosphororganischen Chemikalien als Flammschutzmittel und bei Import/Export von Industriechemikalien wie Triethanolamin bestehen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Chemiewaffenuebereinkommen/chemiewaffenuebereinkommen_node.html

Mit dem neu eingeführten Verfahren können über das Online-Portal der Internetseite des BAFA ab dem 3. Januar 2019 die CWÜ-Meldungen erstellt und direkt an das BAFA übermittelt werden. Die Übersendung der CWÜ-Meldungen in Papierform ist nicht mehr notwendig.

Zu den Chemikalienlisten.

Damit steht bereits für die aktuelle Jahresabschlussmeldung für das Kalenderjahr 2018 (Abgabetermin an das BAFA: 01.02.2019) den betroffenen Unternehmen ein modernes und benutzerfreundliches Meldeverfahren zur Verfügung.