Unternehmen müssen in Zukunft stärker darauf achten, dass ihr Wirken nicht gegen Menschenrechte oder Umweltauflagen verstößt. Hintergrund ist das Lieferkettengesetz, das nun vom EU-Parlament befürwortet wurde.

Das Lieferkettengesetz soll für alle Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitende und einem Nettoumsatz ab 40 Millionen gelten.

Unternehmen sollen durch das Lieferkettengesetz stärker für negative Umweltauswirkungen zur Verantwortung gezogen werden. (Bildquelle: Pixabay)

Pflichten der Unternehmen

Durch die neuen Vorschriften tragen Unternehmen Verantwortung unter anderem dafür entlang ihrer gesamten Lieferkette keine Kinderarbeit stattfindet. Um sicherzugehen, müssen diese entsprechende Untersuchungen durchführen und falls erforderlich Maßnahmen ergreifen, um diese zu beenden. Außerdem müssen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abgemildert werden.

Auch die Zulieferer oder Partner der Unternehmen müssen mitberücksichtigt werden. Welche Umweltauswirkungen liegen hier vor? Dies gilt es zu bewerten.

Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen den Unternehmen Strafen. Folgende Sanktionen nennt das EU-Parlament in seiner Pressemitteilung zum Thema:

  • Namentliche Anprangerung
  • Rücknahme der Waren vom Markt
  • Geldstrafen von mind. 5 % des weltweiten Nettoumsatzes

Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten erhalten bei Verstoß keinen Zugang mehr zur öffentlichen Auftragsvergabe der EU.

In den kommenden Monaten wird der finale Text der Rechtsvorschriften mit den EU-Mitgliedsstaaten verhandelt.

Quelle: DIHK, EU-Parlament