Das bilaterale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit Kenia trat zum 1. Juli 2024 in Kraft. Gemeinsame Ursprungsregeln werden noch ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung im Dezember 2023 trat das WPA zwischen der EU und Kenia zum 1. Juli 2024 in Kraft. Es garantiert Kenias Exporten (außer Waffen) weiterhin und nun dauerhaft einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Im Gegenzug liberalisiert Kenia seinen Markt schrittweise in 3 Schritten über 25 Jahre für insgesamt 82,6 Prozent der wertmäßigen Einfuhren aus der EU. Der Zollabbau beginnt sieben Jahre nach Inkrafttreten des WPA am 1. Juli 2031

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