Mitarbeiterentsendungen nach Italien mussten bislang bis Mitternacht des Vortages angemeldet werden. Diese Regelung wurde nun aufgelockert. Die Frist für die Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung endet seit dem 21. März 2023 erst bei Antritt der Entsendung.
Die neue Regelung ist in Art. 10 Decreto Legislativo 17 luglio 2016, n. 136 festgehalten.
Auf der Webseite des italienischen Arbeitsministeriums können die geltenden Regelungen rund um grenzüberschreitende Entsendungen auch in deutscher Sprache nachgelesen werden.
Quelle: GTAI