Die offiziell am 1. Oktober 2023 gestartete Berichtspflicht für Importeure CO²-intensiver Waren aus Nicht-EU-Staaten bereitet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland derzeit erhebliche Probleme. Der bürokratische Mehraufwand, den das neue Ausgleichssystem mit sich bringt, stellt vor allem kleinere Betriebe auf die Probe. Hinzu kommen bekannte Fehler im IT-Portal des CBAM-Übergangsregisters, welches die EU-Kommission eigens für die Einreichung der Quartalsberichte einrichten ließ.
Nach wie vor gibt es auch noch Unklarheiten bezüglich der Betroffenheit von Unternehmen, was die neue Berichterstattungspflicht angeht. Meldepflichtig ist man bereits bei Einfuhren CO²-intensiver Güter aus Drittländern ab 150 Euro Warenwert. Die niedrig angesetzte Freigrenze ist einer der Gründe, weshalb eine Vielzahl von Importeuren hierzulande aufgefordert ist, die gesetzlich vorgegebenen Reports regelmäßig einzureichen.
Um auf diese und weitere Unstimmigkeiten aufmerksam zu machen, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor kurzem ein Informationspapier veröffentlicht, welches gleich mehrere Vorschläge zur Optimierung des CBAM-Verfahrens aufweist. Eine Auswahl der Empfehlungen:
- Entwicklung eines Tools zur Feststellung etwaiger CBAM-Pflichten (durch Abfrage des Drittstaats und der Zolltarifnummer)
- Bereitstellen einer breiten Informationskampagne über CBAM durch die EU-Kommission in allen EU-Amtssprachen; Einrichten einer Telefonhotline sowie eines Chatbots zur Abdeckung des anhaltenden Informationsbedarfs
- Senkung der Anzahl an Pflichtdatenfeldern in CBAM-Berichten (aktuell: 200)
- Erhöhung der Freigrenze von 150 auf 5000 Euro; Zusammenfassung gleichartiger Waren bis 50 kg; Anwendbarkeit von Standardwerten beibehalten
- Keine Strafen bei Fristversäumnissen während der Übergangsphase bis zum 01.01.2026
- Vermeidung von Protektionismus und globalen Handelskonflikten
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gilt als Teil des „europäischen Grünen Deals“, welcher unter anderem die Klimaneutralität der EU bis 2050 als Ziel festgesetzt hat. Mithilfe des CBAM möchte man eine Verlagerung von Treibhausgasemissionen zu Nicht-EU-Ländern verhindern, in denen die Herstellung emissionsintensiver Güter aufgrund der deutlich strengeren Vorgaben im EU-Emissionshandelssystem günstiger ist („Carbon Leakage“). Hierzulande ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zuständig für die Umsetzung des neuen „CO²-Zolls“.
Quelle: DIHK