Das Ziel des Vereinigten Königreichs im Zuge des Brexits, Produktkennzeichnungen für das Inverkehrbringen von Gütern auf das eigene UKCA-Kennzeichen umzustellen, geht auch weiterhin nur sehr langsam vonstatten. So hat die britische Regierung am 24. Januar 2024 verkündet, die Liste der Produktgruppen mit vorläufig gültigen CE-Kennzeichen durch weitere Verordnungen zu erweitern.

 

Die unter anderem neu hinzugefügten, unbefristet anerkannten Produktgruppen sind:

  • RoHS – Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • Explosivstoffe
  • Ökodesign

 

Auf der offiziellen Website der britischen Regierung finden Sie eine ausführliche Liste (in englischer Sprache) der von dieser und vorangegangenen Ankündigungen betroffenen, bis auf weiteres gültigen Produktgruppen mit CE-Kennzeichen. Eine Aufzählung von Sektoren, die künftig ausschließlich die UKCA-Kennzeichnung voraussetzen, wie zum Beispiel Baustoffe oder Medizinprodukte, befindet sich ebenfalls in der Pressemitteilung.

Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt gesetzte Übergangsfrist für die Umstellung der Produktkennzeichen ist der 31. Dezember 2024.

Quellen: DIHK, GTAI