Mit Beginn des neuen Jahres sollen Gebühren für BAFA-Ausfuhrgenehmigungen gelten, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ankündigte. Bislang waren diese kostenfrei.
Dual-Use-Güter betroffen
Die Gebühren fallen für Waren mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter) an. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt vom Warenwert des Guts ab und wird sich im Bereich zwischen 159 und 315 Euro bewegen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn das BAFA einen Nullbescheid ausstellt und damit bestätigt, dass das betroffene Gut von der Genehmigungsflicht befreit ist, fallen keine Gebühren an. Ebenso kostenfrei bleiben Handlungen und Rechtsgeschäfte bis 5.000 Euro Warenwert. Ab 100.000.000 Euro ist ein Gebührenzuschlag von 10.000 Euro fällig.
Die Gebührenverordnung ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz einsehbar und steht zusätzlich zum Download bereit.
Quelle: Reguvis, Bundesministerium für Justiz