Mit dem Digital Markets Act (DMA) möchte die Europäische Kommission das Regelwerk für einen sowohl fairen als auch offenen digitalen Handel stellen. Bereits Mitte September dieses Jahres wurde der Digital Markets Act vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Nun ist er im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Der DMA beinhaltet Vorschriften für die Gatekeeper der digitalen Welt. Als Gatekeeper gelten Plattformen, die mehr als 7,5 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr machen. Auf sie kommen mit Inkrafttreten des Gesetzes einige Pflichten zu. Unter anderem ist es ihnen verboten, persönliche Daten aus unterschiedlichen Services zu kombinieren oder eigene Produkte im Ranking zu bevorzugen.

Seit dem 4. Oktober ist der DMA in Kraft, ab März 2024 müssen die Unternehmen das Gesetz umsetzen. Welche Unternehmen das sein werden, wird Mitte 2023 bekanntgegeben.

Das Amtsblatt der EU, das den Digital Markets Act beinhaltet, finden Sie hier.

Quelle: DIHK