In Frankreich gibt es seit dem 01.01.2026 neue Pflichten für Lieferanten von Gütern in industriellen und gewerblichen Verpackungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Frankreich setzt damit bereits im ersten Halbjahr 2026 die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung um und bezieht neben Haushalts- und Serviceverpackungen künftig auch Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen in die Herstellerverantwortung ein.
Alle Unternehmen, die verpackte Waren nach Frankreich liefern, müssen sich (voraussichtlich bis zum 1. Juli 2026) bei einem zugelassenen Rücknahmesystem registrieren und ihre Verpackungsmengen melden. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass nicht in Frankreich ansässige Unternehmen für die Umsetzung der neuen Pflichten einen Bevollmächtigten vor Ort benötigen werden.
Von der neuen EPR betroffene Verpackungen
Betroffen sind Verkaufsverpackungen für gewerbliche und professionelle Nutzer, die bestimmte Größen- und Volumenvorgaben erfüllen, ebenso wie Sammel-, Um- und Transportverpackungen, die bei gewerblichen oder industriellen Verwendern anfallen.
Ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie bestimmte Produktverpackungen, die bereits einem anderen EPR-Bereich in Frankreich zugeordnet sind.
Pflichten für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen
Unternehmen ohne Sitz in Frankreich sind betroffen, wenn sie direkt an gewerbliche oder industrielle Endverbraucher oder an die weiterverarbeitende Industrie verkaufen. Die Unternehmen tragen dann die Verantwortung für die in Frankreich in Verkehr gebrachten Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen.
Erfolgt der Vertrieb über einen französischen Händler, der nicht Endverbraucher ist, bleibt das ausländische Unternehmen für sämtliche, bei dem französischen Händler anfallenden, Um-, Sammel- und Transportverpackungen verantwortlich.
Bei Verkäufen über eine französische Einkaufszentrale ist hingegen vorgesehen, dass diese die Verantwortung für die entsprechenden Artikel-, Um- und Transportverpackungen übernimmt.
Quelle: AHK Frankreich

