Am 13. Dezember 2024 tritt nach einer Übergangsphase von 18 Monaten die EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat und soll gewährleisten, dass weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden.

Das Ziel der Verordnung besteht darin, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern und zugleich ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Mit dieser Verordnung werden wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten festgelegt, die in Verkehr gebracht oder auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden. Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Sie gilt für Händler gleichermaßen wie für Hersteller.

Sie gilt nicht für Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen.

Die Verordnung gilt nicht für

a) Human- und Tierarzneimittel,

b) Lebensmittel,

c) Futtermittel,

d) lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,

e) tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,

f) Pflanzenschutzmittel,

g) Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden,

h) Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139,

i) Antiquitäten.

Darüber, was Unternehmen in der Praxis beachten sollten, informieren die IHKs unter anderem in Webinaren

Die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit vom 10. Mai 2023 können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen.

Amtsblatt der Europäischen Union

Die IHK bietet Veranstaltungen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 

Webinare.

Hinweis der IHK: Diese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ist Ihre Veranstaltung nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte per Mail an web@dihk.de.

Quelle: DIHK