Am 11. Januar wurden im Amtsblatt der EU die Änderungen von Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 bekannt gegeben. Die Verordnung wird gemeinhin auch als „Dual-Use-Verordnung“ bezeichnet.
Die Verordnung regelt, welche Güter mit doppeltem Verwendungszweck bei „der Ausfuhr aus der Union, der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten“ kontrolliert werden müssen, wie es in der Verordnung steht. Die Aktualisierung der Dual-Use-Güterliste ist einmal jährlich vorgesehen.
Die vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e.V. hat einen kurzen Überblick der Änderungen zusammengestellt: