Die Nomenklatur beschreibt die ersten 8 Ziffern des Zolltarifes.

Die Europäische Kommission hat den gemeinsamen Zolltarif und damit die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2025.

Sie finden die neue Version als Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2522 vom 23.September 2024 ANHANG I

Der Download im PDF-Format ist vorteilhaft, da am Zeilenanfang links Symbole angezeigt werden, die auf Änderungen hinweisen.

Diese sind in der Durchführungsverordnung ANHANG I durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

Hinweise zum Wegfall von Codenummern existieren nicht.

Die Allgemeine Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist unverändert,

dies bedeutet jedoch nicht, dass sich im Wortlaut der Anmerkungen zu den Kapiteln etwas geändert haben könnte.

Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zeitnah im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522

Quelle GTAI