Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lieferanten von innergemeinschaftlich ansässigen Unternehmen und Unternehmen aus Drittländern entgegenzuwirken werden ab dem 01. Juli 2021 auf alle in die EU eingeführten Sendungen Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Für jede Sendung ist eine elektronische Anmeldung abzugeben. Dafür wird ATLAS-IMPOST als Fachanwendung geschaffen. Vorgesehen ist darin einer Anmeldung mit einer 6-stelligen Warentarifnummer.
Das bedeutet auch, dass für alle Sendungen ab dem 01.07.2021 sowohl EUST, als auch Zölle anfallen.
Dies gilt auch für Privatpersonen.
Mit der Fachanwendung ATLAS-IMPOST können Unternehmen, aber auch Privatpersonen, welche sich bei der zoll- und ein-fuhrumsatzsteuerrechtlichen Abwicklung für ihre bestellten Sendungen nicht vertreten lassen wollen, auf elektronischem Wege Informationen austauschen.
Für Privatpersonen wird die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über eine Internetplattform geschaffen, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal) zugänglich sein wird.
Die neue Form der elektronischen Zollanmeldung ist im europäischen Zollrecht in Art. 143a) UZK-DA geregelt und beinhaltet einen verringerten Datensatz gegenüber der Standardzollanmeldung.
Weitere Informationen stehen auf der Webseite des deutschen Zolls.