Neun EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).

Ziel dieses neuen entsenderechtlichen Formates ist die Verbesserung und Vereinfachung von Entsendeverfahren und damit der Abbau entsenderechtlicher Hürden. Denn aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der entsenderechtlichen Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor hohen bürokratischen Herausforderungen. Aus diesem Grund haben Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik, und Ungarn eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Diese beinhaltet eine endgültige und erschöpfende Maximalliste der im Rahmen der Entsendemeldung geschuldeten Angaben. Danach können Informationen aus fünf Kategorien abgefragt werden:

  1. Betreffend den Dienstleister (zum Beispiel Name des entsendenden Unternehmens, Art der Entsendung)
  2. Angaben zum entsandten Arbeitnehmer (unter anderem Name, Geburtsdatum)
  3. Informationen in Bezug auf die Entsendung (zum Beispiel voraussichtliche Dauer)
  4. Angaben zum Ansprechpartner im Aufnahmestaat (Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 2014/67/EU)
  5. Informationen über den Dienstleistungsempfänger (zum Beispiel Name und Anschrift).

Zudem wird die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals angestrebt. Es wird beabsichtigt, über dieses auch den Nachweis der Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) erbringen zu können.

Seit dem 1. Juli 2024 gelten bereits neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Tschechien.

Quelle: GTAI Publikation 06/2024 und 07/2024