Das WTO-Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (engl. „The WTO Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures“ – „SPS Agreement“) wurde 1995 eingeführt. Es legt Mindeststandards fest, die die Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit betreffen. In diesem Jahr wird das SPS überarbeitet.
Was ist das SPS?
Das SPS legt für alle WTO-Mitgliedsstaaten bestimmte Grundregeln fest. Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen vor Krankheiten oder Risiken durch Lebensmittel zu schützen. Die Anzahl der SPS-Maßnahmen der einzelnen Staaten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.
Die Inhalte des Übereinkommens gelten nicht direkt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten – sie müssen von ihnen in nationales Recht umgesetzt werden. So können die einzelnen Staaten durchaus ausgehend vom Übereinkommen eigene Maßnahmen einführen. Damit SPS-Maßnahmen weder diskriminieren wirken noch willkürlich erfolgen, sind die WTO-Mitglieder verpflichtet, Risikoanalysen durchzuführen.
Schutz für Mensch, Tier und Pflanzen
Die EU setzt das SPS-Abkommen durch folgende Regelungen um:
- Die Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit stellen sicher, dass Produkte, die aus Drittländern in die EU kommen, sicher sind. So dürfen Kosmetika bestimmte Inhaltsstoffe nicht enthalten oder Lebensmittel keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten.
- Die Regelung zum Schutz der Tierwelt stellt vom Aussterben bedrohte Arten unter Schutz, legt Standards zum Tiertransport fest und verhindert das Einschleppen von Tierseuchen.
- Die Regelungen zum Schutz der Pflanzenwelt regulieren unter anderem welche Pflanzenschutzmittel zugelassen werden und welche Kontrollen durchzuführen sind.
Aktuelle Entwicklung
Im Juni 2020 wurde die fünfte Überprüfung des SPS-Übereinkommens beschlossen. Im November 2022 und Februar 2023 fanden Konsultationsrunden statt, in denen auch die Corona-Pandemie thematisiert wurde. Im November 2023, in der finalen Sitzung des SPS-Ausschusses, soll der Abschlussbericht vorliegen.
Der aktuelle Text des SPS-Übereinkommens kann hier nachgelesen werden. Weitere nützliche Links mit Hintergrundinformationen finden Sie auf der Website der GTAI.
Quelle: GTAI