„Angesichts der kritischen Lage im Hinblick auf COVID-19-Impfstoffe in der Union und insbesondere des Risikos, dass in der Union hergestellte oder verpackte Impfstoffe unter potenziellen Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Pharmaindustrie insbesondere in nicht gefährdete Länder ausgeführt werden, sind kontinuierliche Schutzmaßnahmen geboten, um Engpässe und verzögerte Lieferungen solcher Impfstoffe zu verhindern. Es liegt daher im Interesse der Union, für einen begrenzten Zeitraum einen Mechanismus aufrechtzuerhalten, mit dem sichergestellt werden kann, dass Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen, die unter die Vereinbarungen mit der Union über Abnahmegarantien fallen, einer vorherigen Genehmigung unterliegen, damit in der Union eine angemessene Versorgung zur Deckung der lebenswichtigen Nachfrage gewährleistet ist, ohne dass dies jedoch Auswirkungen auf die diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen der Union hat.“
-Auszug aus der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/442 DER KOMMISSION vom 11. März 2021–