Einführung eines firmenspezifischen Antidumpingzolls nach teilweiser Interimsüberprüfung
Nach Abschluss der von PJSC „PA“ „Stalkanat-Silur“, einem ausführenden Hersteller von Kabeln und Seilen aus Stahl in der Ukraine, beantragten und im November 2014 eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 410 vom 18.11.2014, S. 15) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl u.a. mit Ursprung in der Ukraine, wird mit Wirkung vom 28.1.2016 für den Antragsteller ein firmenspezifischer Antidumpingzoll in Höhe von 10,5% (TARIC-Zusatzcode C052) eingeführt. Voraussetzung ist jedoch eine vordefinierte Erklärung auf der Handelsrechnung.
Bisher unterlagen betroffene Waren des Antragstellers bei der Einfuhr in die EU einem Antidumpingzoll von 51,8% (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates vom 27. Januar 2012..
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