Um die nachteiligen Auswirkungen des Güterverkehrs auf die Umwelt möglichst gering zu halten, hat das Europäische Parlament die Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates vorgeschlagen, welche im Kern die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte von bestimmten Straßenfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen festlegt. Die erste Lesung des Parlaments fand am 12. März 2024 statt und soll die Dekarbonisierung bestimmter Segmente des Schwerlastverkehrs beschleunigen.
Die neue Richtlinie betont insbesondere die Wichtigkeit der Entwicklung und Förderung emissionsfreier Antriebssysteme (z.B. mit Brennstoffzellen oder Wasserstoff betriebene Fahrzeuge; E-Lastkraftwagen). So bräuchten beispielsweise brennstoffzellenbetriebene LKW ein größeres Volumen, um ähnliche Reichweiten wie Dieselfahrzeuge zu erreichen. Eine der geplanten Maßnahmen als Ausgleich zu fossil betriebenen Fahrzeugen ist die Erhöhung der höchstzulässigen Achslastsumme einer Doppelachse um 1 Tonne bei klimaneutralen Kraftfahrzeugen. Bei Fahrzeugkombinationen mit emissionsfreien Anhängern soll das höchstzulässige Gewicht um bis zu 2 Tonnen erhöht werden können.
Weitere, geplante Änderungen im Gesetz können Sie der Tabelle am Ende des Dokuments der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments entnehmen. Anpassungen seitens des Rates der EU können noch erfolgen, bevor das EU-Parlament in einer zweiten Lesung zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie abstimmt.
Quelle: DIHK