Die EU-Kommission hat am 15. September 2023 die Dual Use Exportkontrollliste im Entwurf aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und redaktionelle Änderungen. Wenn der Rat und das Europaparlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben, wird die aktualisierte Liste in Kraft treten.

Quelle: Bericht aus Brüssel Nr. 27/2023 von Freya Lemcke

 

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