Seit September 2017 findet das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement) zwischen Kanada und der EU Verwendung, was zu einem Abbau von fast 99 Prozent der bis dahin anfallenden Zölle zwischen beiden Volkswirtschaften geführt hat. Der Warenverkehr ist seitdem um mehr als 50 Prozent gestiegen. Bereits geplante Änderungen und neue Verhandlungen über Ergänzungen des Handelspakts sollen die bilaterale Partnerschaft weiter vertiefen.

So soll die Ursprungsregel für Personenkraftwagen der Zolltarifnummer 8703 ab dem 21. September 2024 angepasst werden. Während laut aktueller Regelung maximal 50 Prozent des Vormaterials nichtpräferentiellen Ursprungs sein darf, sind künftig höchstens 45 Prozent der verwendeten Materialien von notwendigen Präferenz-Ursprungsnachweisen befreit. Ausnahmen gelten für PKW-Exporte von Kanada in die EU. (Annex 5A, Section D – Origin Quotas and alternatives to the product-specific rules of origin in Annex 5)

 

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 26.04.2024 einen Vorschlag für die Vereinfachung von Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des CETA eingereicht. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie natürlichen Personen soll der Zugang zum im CETA vorgesehenen Investitionsgerichtssystem (ICS) erleichtert werden.

Rechtsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten sollen künftig von einer Person, anstelle eines 3-Personen-Tribunals, verhandelt werden können. Außerdem sollen die Fristen für Beschlüsse verkürzt werden, was betroffenen Unternehmern Zeit und Geld sparen soll.

Der Vorschlag der Kommission benötigt als nächstes die Zustimmung des Rats, bevor der Gemischte CETA-Ausschuss die neuen Vorschriften endgültig ratifizieren kann.

 

Quellen: GTAI, Europäische Kommission (in englischer Sprache)