Die Europäische Kommission hat am 14. September 2026 die Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung verabschiedet. Mit dessen Überarbeitung wird die europäische Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an neue technologische Entwicklungen angepasst. Unternehmen, die Waren, Software oder Technologien exportieren, sollten die Änderungen frühzeitig prüfen, da zahlreiche neue Güter aufgenommen und bestehende Kontrollparameter überarbeitet wurden.

Die Anpassungen orientieren sich an den Beschlüssen internationaler Exportkontrollregime aus dem Jahr 2025 und sollen sicherstellen, dass die europäische Ausfuhrkontrolle mit dem rasanten technologischen Fortschritt Schritt hält. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab November 2026 wirksam.

Was regelt die EU-Dual-Use-Verordnung?

Die EU-Dual-Use-Verordnung bildet die Grundlage der europäischen Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Hierunter fallen Waren, Software und Technologien, die zwar für zivile Zwecke entwickelt wurden, jedoch auch militärisch oder im Zusammenhang mit der Entwicklung sensibler Technologien eingesetzt werden können.

Kernstück der Verordnung ist die gemeinsame europäische Güterliste in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821. Die dort aufgeführten Güter unterliegen bei der Ausfuhr grundsätzlich besonderen Kontroll- und Genehmigungsvorschriften. Da sich Technologien kontinuierlich weiterentwickeln, wird die Liste regelmäßig aktualisiert und an internationale Standards angepasst.

Warum wird die Dual-Use-Liste regelmäßig angepasst?

Insbesondere in Bereichen wie Halbleitertechnologie, Hochleistungsrechnen, Werkstofftechnik und modernen Fertigungsverfahren entstehen laufend neue Produkte und technische Verfahren. Damit Exportkontrollen ihre Schutzfunktion weiterhin erfüllen können, müssen die Güterlisten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Die Überarbeitung 2026 basiert auf den Diskussionen und Beschlüssen des „Wassenaar Arrangements“, der „Australischen Gruppe“ sowie der „Nuclear Suppliers Group“ aus dem Jahr 2025. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der Exportkontrollen innerhalb der Europäischen Union sowie die wirksame Kontrolle neuer und sensibler Technologien.

Gleichzeitig sollen transparente und europaweit einheitliche Vorgaben gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen und die Sicherheit im internationalen Handel stärken.

Schwerpunkt der Änderungen: Moderne Hochtechnologien

Die diesjährige Aktualisierung konzentriert sich vor allem auf Technologien, die in strategisch wichtigen Industriezweigen eingesetzt werden. Besonders betroffen sind die Bereiche Halbleiterfertigung, Mikroelektronik, Werkstofftechnik, Sensorik sowie ausgewählte Fertigungsverfahren.

Erweiterte Kontrollen für die Halbleiterindustrie

Einen der größten Änderungsschwerpunkte bildet die Halbleiterbranche. Die EU erweitert die Kontrollen für verschiedene Fertigungs-, Prüf- und Reinigungstechnologien, die bei der Herstellung moderner Hochleistungschips eingesetzt werden.

Neu erfasst werden unter anderem bestimmte Anlagen für die Atomlagenabscheidung von Molybdän und Ruthenium, Technologien im Zusammenhang mit EUV-Masken und EUV-Retikeln sowie spezielle Ausrüstungen zur Reinigung einzelner Wafer.

Auch technische Definitionen und Beschreibungen im Umfeld der EUV-Technologie wurden angepasst, um den aktuellen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Neue Regelungen für fortschrittliche Rechenchips

Auch leistungsstarke integrierte Schaltungen und elektronische Baugruppen rücken stärker in den Fokus der Exportkontrolle. Die überarbeitete Güterliste berücksichtigt moderne elektronische Komponenten, die eine oder mehrere digitale Verarbeitungseinheiten enthalten können.

Darüber hinaus wurden verschiedene technische Definitionen aktualisiert, darunter Begriffe wie „Leistungsdichte“ und „Rechenzentrum“, die für die Bewertung moderner Hochleistungselektronik zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Neue Werkstoffe und Produktionstechnologien

Neben der Elektronikindustrie betrifft die Aktualisierung auch verschiedene Hochleistungswerkstoffe.

Neu aufgenommen werden unter anderem bestimmte keramische Matrix-Verbundwerkstoffe, die mit Mullitfasern verstärkt sind und für Hochtemperaturanwendungen eingesetzt werden können. Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen bei keramischen Werkstoffen und zugehörigen Definitionen vorgenommen.

Ebenfalls neu erfasst werden Technologien und Anlagen zur Herstellung von Siliziumcarbidfasern. Diese Materialien spielen in anspruchsvollen technischen Anwendungsbereichen eine wichtige Rolle und unterliegen künftig erweiterten Kontrollen.

Additive Fertigung rückt stärker in den Fokus

Mit der Aktualisierung werden erstmals bestimmte Anlagen für die additive Fertigung von energetischen Materialien ausdrücklich von den Exportkontrollen erfasst.

Betroffen sind Ausrüstungen, die für die Herstellung von Produkten auf Basis von Explosivstoffen, pyrotechnischen Stoffen oder Treibstoffen ausgelegt oder entsprechend angepasst wurden. Damit trägt die EU der zunehmenden Bedeutung moderner Fertigungstechnologien in sensiblen Bereichen Rechnung.

Neue Kontrollen für Sensorik und Leistungselektronik

Die Kontrollliste wurde darüber hinaus um weitere technologiebezogene Güterpositionen ergänzt.

Hierzu zählen insbesondere induktive Drehwinkelgeber sowie bestimmte Leistungshalbleiter, Leistungsdioden und zugehörige Leistungsmodule. Gleichzeitig wurden technische Beschreibungen und Kontrollparameter einzelner Positionen präzisiert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Anpassungen im Bereich Gasturbinentechnologie

Auch im Bereich der Luftfahrt- und Triebwerkstechnologie ergeben sich Änderungen. Neu aufgenommen wurde eine Kontrollposition für Technologien zur Entwicklung von Axialkompressoren für Gasturbinentriebwerke.

Die Erweiterung unterstreicht den Ansatz der EU, auch fortschrittliche Entwicklungstechnologien stärker in die Ausfuhrkontrolle einzubeziehen.

Welche Unternehmen sollten die Änderungen besonders prüfen?

Die Aktualisierung betrifft vor allem Unternehmen, die mit technologisch anspruchsvollen Produkten, Materialien oder Entwicklungsleistungen arbeiten. Eine Überprüfung der eigenen Produktportfolios und Klassifizierungen empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen:

  • Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Luft- und Raumfahrt
  • Werkstoff- und Keramiktechnologie
  • Chemische Industrie
  • Hochtechnologie- und Forschungssektor

Gerade bei technologisch komplexen Produkten kann bereits eine Anpassung technischer Parameter dazu führen, dass Güter künftig einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 durch die Europäische Kommission.
  • Aufnahme neuer Güter und Technologien in die europäische Dual-Use-Liste.
  • Erweiterte Kontrollen für Anlagen und Technologien der Halbleiterfertigung.
  • Neue Kontrollpositionen für fortschrittliche integrierte Schaltungen und elektronische Baugruppen.
  • Aufnahme zusätzlicher Kontrollen im Bereich der EUV-Technologie.
  • Erweiterung der Kontrollen für keramische Hochleistungswerkstoffe und Siliziumcarbidfasern.
  • Neue Regelungen für Anlagen der additiven Fertigung energetischer Materialien.
  • Aufnahme von Gütern im Bereich Sensorik und Leistungselektronik.
  • Einführung neuer Kontrollen für Technologien zur Entwicklung von Axialkompressoren für Gasturbinentriebwerke.
  • Überarbeitung technischer Definitionen, Parameter und Beschreibungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
  • Voraussichtliches Inkrafttreten der Änderungen ab November 2026.

 

Quelle: BAFA, Europäische Kommission