Die African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO) hat ihre Vorschriften im Bereich des Markenrechts überarbeitet. Seit dem 1. März 2026 gelten im Rahmen des Banjul Protocol neue Regelungen, die vor allem höhere Gebühren sowie verkürzte Fristen für Markenverfahren betreffen.
Aufgaben der ARIPO
Die ARIPO ist ein Zusammenschluss überwiegend englischsprachiger afrikanischer Staaten, die im Bereich des geistigen Eigentums zusammenarbeiten. Die Organisation nimmt unter anderem Anmeldungen für Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster entgegen. Zusätzlich bestehen Regelungen zum Schutz von Pflanzensorten sowie traditionellem Wissen.
Mitgliedstaaten der ARIPO
Zu den insgesamt 22 Mitgliedstaaten der ARIPO gehören: Botswana, Cabo Verde, Eswatini, Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe, Seychellen.
Gebühren und Verfahren angepasst
Im Zuge der Änderungen wurden insbesondere die Kosten verschiedener Leistungen angehoben. Betroffen sind unter anderem:
- Neuanmeldungen
- Benennung(en) zusätzlicher Markenklassifikationen
- Zusatzgebühren für umfangreiche Warenbeschreibungen
- Eintragungen/Besiegelungen
- Rechercheberichte
- Fristverlängerungsanträge
Darüber hinaus wurden weitere neue Gebühren eingeführt. Dazu zählt insbesondere eine zusätzliche Übermittlungsgebühr für Widerspruchsschriften. Künftig reicht es daher nicht mehr aus, einen Widerspruch lediglich fristgerecht einzureichen – auch die entsprechende Zahlung muss innerhalb der Frist bei der ARIPO eingegangen sein. Erfolgt die Zahlung verspätet, wird der Widerspruch als nicht rechtzeitig eingereicht behandelt.
Weitere neue Kosten entstehen außerdem bei der Ausstellung einer Papierfassung der Eintragungsurkunde sowie bei Beschwerden.
Kürzere Fristen bei Markenanmeldungen
Neben den Gebührenänderungen wurden auch mehrere Verfahrensfristen verkürzt. Die Mitgliedstaaten der ARIPO haben künftig nur noch sechs statt neun Monate Zeit, um Markenanmeldungen zu prüfen. Die Einspruchsfrist gegen Markenanmeldungen bleibt hingegen unverändert bei drei Monaten.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist müssen Antragsteller die erforderlichen Gebühren künftig innerhalb von drei Monaten statt bisher zwölf Monaten begleichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Anmeldung als aufgegeben.
Neu eingeführt wurde außerdem die Möglichkeit, im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung die Rücknahme eines Widerspruchs zu beantragen. Dadurch sollen Streitigkeiten schneller beendet werden können, wenn sich die beteiligten Parteien außergerichtlich einigen.
Das Banjul Protocol bildet die rechtliche Grundlage für das Markenrecht innerhalb der ARIPO. Unterzeichnet wurde das Abkommen bislang allerdings nur von 13 der 22 Mitgliedstaaten. In den übrigen Staaten gelten für Markenanmeldungen weiterhin ausschließlich nationale Vorschriften.
Quelle: GTAI

