Der US Supreme Court hat entschieden, dass der „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) keine ausreichende Rechtsgrundlage für die einseitige Verhängung von Zöllen durch den amerikanischen Präsidenten darstellt. Damit werden die in den vergangenen Monaten auf dieser Basis erhobenen IEEPA-Zusatzzölle aufgehoben und bereits bezahlte Zölle können rückerstattet werden. Parallel dazu wurden jedoch neue Zölle auf Grundlage von Section 122 des Trade Act eingeführt.
Aufhebung der IEEPA-Zölle und verbleibende Maßnahmen
Mit der Executive Order 14389 wurden die IEEPA-Zölle gegenüber mehreren Ländern, darunter Kanada, Mexiko, China, Brasilien und Indien, abgeschafft. Für Waren, die seit dem 24. Februar 2026 zum freien Verkehr angemeldet werden, fallen diese Zusatzzölle nicht mehr an.
Trotz dieser Aufhebung bleiben bestimmte handelsrechtliche Maßnahmen bestehen:
- Aussetzung der De-minimis-Regelung
- Temporäre Zölle nach Section 122
- Bestehende Maßnahmen nach Section 232 und Section 301
Auswirkungen auf internationale Handelsabkommen
Auch bestehende bilaterale Vereinbarungen, etwa mit der EU, sind betroffen: Zölle, die auf IEEPA basierten, werden nicht mehr angewendet. Stattdessen gilt derzeit ein zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent nach Section 122 des Trade Act von 1974. Unverändert bleiben hingegen Zölle nach Section 232, beispielsweise auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeuge.
Rückerstattung bereits gezahlter IEEPA-Zölle
Zur praktischen Umsetzung der Rückerstattungen hat das United States Court of International Trade (CIT) die amerikanische Zollbehörde CBP verpflichtet:
- Noch nicht liquidierte Einfuhren werden ohne IEEPA-Zölle abgefertigt
- Noch nicht abgeschlossene Fälle werden neu berechnet (Reliquidation)
- Bereits abgeschlossene Einfuhren müssen rückwirkend ohne IEEPA-Zölle neu abgewickelt werden
Eine endgültige Entscheidung des Supreme Court zur Rückerstattung selbst liegt nicht vor; die Umsetzung erfolgt daher über gerichtliche Anordnungen des CIT.
Neues Rückerstattungssystem CAPE
Die CBP führt zur Abwicklung der Erstattungen das System CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) ein, das ab dem 20. April 2026 schrittweise startet. In dieser ersten Phase werden:
- nicht liquidierte Einfuhren sowie
- ausgewählte bereits abgefertigte Einfuhren (bis zu 80 Tage rückwirkend)
Der Rückerstattungsprozess umfasst vier Schritte:
- Antragstellung über ein Claim Portal im ACE-System
- Automatische Entfernung der IEEPA-Zölle und Neuberechnung
- Prüfung und (Neu-)Festsetzung der Abgaben
- Elektronische Auszahlung der Erstattung
Wichtig: es erfolgt keine automatische Rückerstattung. Importeure (oder Exporteure, die mit Incoterm® DDP in die USA geliefert haben,) oder deren bevollmächtigte Zollagenten müssen aktiv einen Antrag stellen. Voraussetzungen sind ein ACE-Konto sowie hinterlegte Bankdaten für die elektronische Auszahlung.
Weitere Rückerstattungswege
Neben CAPE bestehen zusätzliche Optionen:
- Post Summary Correction (PSC) für noch nicht liquidierte Einfuhren (bis 15 Tage vor Liquidation)
- Protestverfahren für bereits liquidierte Einfuhren (innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation)
Quelle: GTAI

