Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über den Stand ihrer Vorbereitungen macht die Kommission u.a. den Vorschlag, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen.

Der neue Starttermin wäre der 30.12.2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Zusätzlich wurde ein Leitliniendokument, eine erweiterte Ausgabe der › FAQs und ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht.

„Nach Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat würden die Rechtsvorschriften am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar werden. Da auf fachlicher Ebene alle Umsetzungsinstrumente einsatzbereit sind, können die zusätzlichen 12 Monate als Einführungsphase dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.“

Den Text zum Vorschlag für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Entwaldung in Bezug auf das Anwendungsdatum finden Sie hier: EUR-Lex – 52024PC0452 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Quelle: IHK München

Pressemitteilung der EU – Umsetzung der EU-Verordnung über Entwaldung (europa.eu) vom 02.10.2024

Vorschlag der betroffenen Parteien (engl.)

Leitliniendokument