Für bestimmte Unternehmen gilt in der Schweiz die Pflicht, auf Konfliktmaterialien und hinsichtlich Kinderarbeit zu prüfen und zu berichten. Grundlage sind die Vorschriften über die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit (Transparenz in nicht-finanziellen Belangen); Artikel 964a ff im Schweizer Obligationenrecht.
Vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, will die Schweiz Anpassungen der genannten Vorschriften vornehmen. Zur Debatte steht untern anderem die Senkung des Schwellenwerts für festgelegte Berichtspflichten: Während bisher Unternehmen ab 500 Mitarbeitern betroffen waren, sollen künftig 250 Mitarbeiter ausreichen.
Ob die Anpassungen auch für in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen gelten, ist derzeit noch nicht absehbar. 2024 soll über mögliche Änderungen entschieden werden.
Quelle: GTAI