Angeblich im Namen der Europäischen Kommission/Europäisches Justizportal/Generaldirektion Justiz und Verbraucher werden derzeit Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, eine Verwaltungskostenpauschale gemäß Richtlinie 2012/17/EU auf ein belgisches Konto zu zahlen.
Weder die EU-Kommission noch das ejusticePortal oder das Europäische System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (sog. Business Register Interconnection System (BRIS)) versenden Bescheide mit Zahlungsaufforderungen zur „Einrichtung und Verknüpfung des Unternehmensdatensatzes“. Dies wurde der IHK-Organisation von der EU-Kommission auch bestätigt.
Sollte Ihr Unternehmen gefälschte Rechnungen erhalten, zahlen Sie hierauf nicht.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Quelle: Warnung vor falschen Zahlungsaufforderungen durch EU-Kommission – IHK Schwaben