Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf ein europäisches Datengesetz geeinigt. Die EU-Kommission hatte hierzu Anfang vergangenen Jahres einen Vorschlag unterbreitet.
Was regelt der Data Act?
Im Data Act ist unter anderem festgehalten, wer Daten nutzen bzw. weitergeben darf, die von Geräten erhoben werden. Damit sind etwa vernetzte Geräte, wie etwa Auto-Navigationssysteme oder sämtliche digitale Geräte, die etwa beim Smart Living untereinander und mit dem Internet vernetzt sind.
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Im Datengesetz ist festgehalten, dass Nutzer auf die von den Geräten gesammelten Daten zugreifen können sollen. Auch dürfen sie diese an Dritte übermitteln. Der Wechsel von Anbietern für Datenverarbeitung soll darüber hinaus erleichtert werden. Ziel dieser Regelung ist es, den Wettbewerb und die Vielfalt auf dem Markt auszubauen und Anbieterbindung zu vermeiden.
Bei öffentlichen Notständen, etwa bei Überschwemmungen und Waldbränden sollen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen können.
Die förmliche Billigung des Data Acts steht noch aus. Nach Verabschiedung, und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, wird es 20 Monate nach Inkrafttreten Anwendung finden.
Quellen: DIHK, EU-Kommission
Wir umgeben uns mit immer mehr Geräten, die unablässig Daten über uns sammeln. Wer diese einsehen und nutzen darf, wurde nun genauer reglementiert. (Bildquelle: Pixabay)