Die Verwendung von deutschen Urkunden wird in China einfacher, denn am 8. März ist die Volkrepublik China dem Haager Apostille Übereinkommen beigetreten.
Bisher war ein zeit- und kostenintensives Beglaubigung- und Legalisationsverfahren erforderlich, bis eine öffentliche Urkunde dem chinesischen Konsulat vorgelegt werden konnte. Das soll zum 7. November 2023 wegfallen. Stattdessen wird die „Haager Apostille“ die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigen. Im Falle einer deutschen Urkunde, übernimmt diese Aufgabe eine deutsche Behörde. Allein durch ihre Bestätigung, kann die Urkunde legalisiert werden. Eine weitere Bestätigung durch das Land, in dem die Urkunde angewendet werden soll, ist nicht nötig.
Die chinesischen Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau waren bereits dem Übereinkommen beigetreten. Nun folgt die Volksrepublik China. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China kommt dieser Umstand besonders zugute.
Quellen: IHK Fulda; Rödl & Partner