2017 sorgte die Überschwemmung des europäischen E-Bike-Marktes mit Rädern aus China für enorme Preiseinstürze. Als Reaktion darauf, reichte der europäische Fahrradhersteller (EBMA) Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Untersuchungs- und Überprüfungsverfahren der EU-Kommission kamen 2019 zu dem Ergebnis, dass China seinen heimischen Aluminiummarkt erheblich unterstützt und einige Unternehmen mit einem Vorzugssteuersatz begünstigt.
Um den europäischen Wirtschaftsraum zu schützen wurden Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Seit dem 19. Januar 2019 fallen auf E-Bike-Importe aus China Antidumpingzölle und Ausgleichszölle in Höhe von 18,6 bis 73,4 Prozent an.
Klage gegen verhängte Strafzölle
Der ebenfalls von erhöhten Zöllen betroffene chinesische Konzern „Giant Electric Vehicle Kunshan Co. Ltd.“, hatte Mitte 2019 gegen die Straf- und Ausgleichszölle der EU geklagt. Ende April 2022 wurde der Klage nachgegeben. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte Fehler in der methodischen Vorgehensweise bei der Bewertung des Unternehmens Giant. Somit fielen die Straf- und Ausgleichszölle für Giant weg.
Wiederaufnahme der Antidumping- und Antisubventionsuntersuchung
Aktuell hat die EU-Kommission die Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen erneut aufgenommen. Im Fokus steht Giant.
Die EU-Kommission will die vom Gerichtshof festgestellten Fehler im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Gleichzeitig soll beurteilt werden, „ob bei Anwendung der Vorschriften gemäß der Klarstellung des Gerichts die erneute Einführung der Maßnahmen in ursprünglicher oder gegebenenfalls angepasster Höhe ab dem Datum des ursprünglichen Inkrafttretens der strittigen Verordnungen gerechtfertigt ist“, heißt es im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Elektro-Räder von Giant in Zukunft wieder teurer werden.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union