Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein neues (digitales) Kaufrecht. Im Zentrum stehen unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei
Waren mit digitalen Elementen, aber auch Änderungen im Gewährleistungsrecht.
Hierunter fallen u.a. intelligente Armbanduhren, Tablets, Saugroboter, E-Bikes, Autos, Navigationssysteme. Dabei schuldet der Verkäufer dem Käufer alle Aktualisierungen, die für eine spätere Umstellung auf eine Cloud-Lösung vonnöten sind.
Unter die „verschärfte Beweislast“ fällt die Regelung, wonach der Verkäufer bis zu 12 Monaten nach Übergabe der Kaufsache beweisen musss, dass diese zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Bislang waren dies 6 Monate.
Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beim Warenkauf bleibt unverändert bei 2 Jahren, neu geregelt werden jedoch die „Ablaufhemmungen“ hierin.
Überdies wird dem Käufer der Rücktritt vom Kaufvertrag in bestimmten Fällen erleichtert.
Die Änderungen sind auf die Umsetzung der EU-Richtlinien 2019/770
(sog. Richtlinie über digitale Inhalte) sowie 2019/771 (sog. Warenkauf-Richtlinie) zurückzuführen. Ziel war es, das Verbraucherschutzniveau weiter anzuheben
und Regelungslücken bei Verträgen mit digitalem Bezug zu schließen.