Seit Anfang des Jahres ist beim Import von Waren eine sogenannte „Free Marketing Declaration“ (frei Vermarktungserklärung) gefordert. Diese soll nach dem Wunsch Algeriens von den IHK’s ausgestellt werden und über die Ware einer Firma erklären, dass es sich um freie Handelsware handelt (deutsche Übersetzung siehe unten). Die IHK’s dürfen jedoch solch eine Erklärung über Waren eines Kammermitglieds aus rechtlichen Gründen nicht abgeben. Daraufhin haben die IHK’s den DIHK eingeschaltet und eine noch nicht von allen algerischen Banken akzeptierte Lösung publiziert. Diese sieht folgendermaßen aus: Das Unternehmen gibt selbst die Erklärung mit vorgefertigtem Wortlaut ab und die zuständige IHK bescheinigt diese mit ihren Stempel.

 

Der vorgeschlagene Text des DIHK für diese Erklärung in Englisch und in Französisch liegt uns als Muster vor. Wir geben diese auf Wunsch natürlich gerne heraus.

 

Die Deutsche Übersetzung des Textes lautet wie folgt:

 

„Erklärung der freien Vermarktung
In Übereinstimmung mit der EEC und anderen internationalen Vorschriften bescheinigen wir hiermit, dass die nachstehend beschriebenen Waren den geltenden Vorschriften oder den internationalen Normen hinsichtlich der Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz des Verbrauchers entsprechen.
Die Waren werden in der Europäischen Union vermarktet.“