Das BAFA hat am 11.08.2017 Vorabinformation zur Neufassung der Bekanntmachung zu Endverbleibserklärungen veröffentlicht
Dort ist zu lesen:
„In Kürze wird die Neufassung der Bekanntmachung zu Endverbleibserklärungen im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Diese Bekanntmachungen werden zu Informationszwecken vorab veröffentlicht. Die dort enthaltenen Muster-Endverbleibserklärungen können ab sofort genutzt werden. Sofern Sie bereits von Ihren Kunden Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern angefordert haben, können diese weiterhin genutzt werden. Für einen Zeitraum bis zum 31.03.2018 werden Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern anerkannt. Auch bereits eingereichte formgerechte Endverbleibserklärungen werden anerkannt. Sie müssen daher keine neuen Endverbleibserklärungen anfordern und einreichen.
Im Vergleich zur früheren Bekanntmachung vom 12. Februar 2002 wird der Bereich der Rüstungsgüter und Güter der Feuerwaffenverordnung einerseits und der Bereich aller sonstigen genehmigungspflichtigen Ausfuhren und Verbringungen aus Gründen der Übersichtlichkeit nunmehr in zwei separaten Bekanntmachungen geregelt. Hierbei werden die bekannten Grundsätze bei der Vorlage von Endverbleibserklärungen fortgeführt. Dies gilt insbesondere auch für die Ausnahmen von der grundsätzlich erforderlichen Vorlage von Endverbleibserklärungen, etwa bei vorübergehenden Ausfuhren.“