Die Europäische Union und die Republik Ecuador haben den Abschluss der notwendigen Verfahren für die vorläufige Anwendung des am 11. November 2016 in Brüssel unterzeichneten Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors notifiziert. Folgerichtig wird das Protokoll ab 1. Januar 2017 zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador vorläufig angewandt.

 

Quelle, Amtsblatt der EU L358/1 vom 29.12.2016: Euro Lex