Eine EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung. Die EUR.1 ist für die Einfuhr/Import nicht zwingend. Sie kann durch Vorlage beim Zoll dazu beitragen, dass die Einfuhrzölle teilweise oder vollständig weg fallen. Der Vorteil der Nichterhebung durch die EUR.1 kann nur in Verbindung mit einem Direktbeförderungsnachweis geltend gemacht werden. Dies ist nur mit dem Vertragsstaat des jeweiligen EUR.1 – Abkommens möglich.