Die Zollverwaltung hat den Fragenkatalog zur Selbstbewertung im Rahmen des AEO-Antrages aktualisiert
Der Fragenkatalog ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Er baut auf den Rechtsvorschriften und den Leitlinien zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) auf.
Neu hinzugekommen ist insbesondere der Abschnitt 5 zur Prüfung der neuen Bewilligungsvoraussetzung des Art. 39 Buchst. d) UZK. Demnach muss ein AEO C zukünftig praktische oder berufliche Befähigungen nachweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Für bereits zertifizierte Inhaber einer AEO-Bewilligung empfiehlt es sich, den neuen Fragenkatalog zur Selbstbewertung in das vorhandene AEO-Monitoring mit aufzunehmen, um auch zukünftig die neuen Voraussetzungen zur Erhaltung der AEO-Bewilligung sicherzustellen.
Neben dem Fragenkatalog wurde auch der Antragsvordruck 0390 hinsichtlich der neuen Rechtsvorschriften überarbeitet.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Fragenkatalogs sowie den Fragenkatalog selbst, erhalten Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung (Download des AEO-Fragenkatalogs unter “Formulare zum Thema”).