Die Zollverwaltung hat den Fragenkatalog zur Selbstbewertung im Rahmen des AEO-Antrages aktualisiert

 

Der Fragenkatalog ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Er baut auf den Rechtsvorschriften und den Leitlinien zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) auf.

Neu hinzugekommen ist insbesondere der Abschnitt 5 zur Prüfung der neuen Bewilligungsvoraussetzung des Art. 39 Buchst. d) UZK. Demnach muss ein AEO C zukünftig praktische oder berufliche Befähigungen nachweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Für bereits zertifizierte Inhaber einer AEO-Bewilligung empfiehlt es sich, den neuen Fragenkatalog zur Selbstbewertung in das vorhandene AEO-Monitoring mit aufzunehmen, um auch zukünftig die neuen Voraussetzungen zur Erhaltung der AEO-Bewilligung sicherzustellen.

Neben dem Fragenkatalog wurde auch der Antragsvordruck 0390 hinsichtlich der neuen Rechts­vorschriften überarbeitet.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Fragenkatalogs sowie den Fragenkatalog selbst, erhalten Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung (Download des AEO-Fragenkatalogs unter “Formulare zum Thema”).