Der Rat der EU hat am 24. Juni 2024 ein weiteres Sanktionspaket mit restriktiven Maßnahmen gegen die russische Wirtschaft und Einzelpersonen verabschiedet. Ziel sei nach wie vor die konkrete Schwächung der Wirtschaftskraft Russlands sowie dessen Fähigkeit zur Kriegsführung. Bisherige Sanktionen führten bereits dazu, dass EU-Ausfuhren nach Russland im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 um 60 Prozent zurückgegangen sind. Folgende Bereiche sind unter anderem betroffen:

Energie

  • Verbot der Wiederverladung von russischem Flüssigerdgas (LNG) in EU-Häfen zum Zwecke der Umladung in Drittländer
  • Importeinschränkungen für russisches LNG zu Terminals, die nicht am Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind
  • Verbot der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für im Bau befindliche LNG-Anlagen in Russland

 

Transport

  • Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen für Schiffe, die sich auf der Sanktionsliste befinden (aktuell 27 Schiffe)
  • Verschärfung des bisherigen Beförderungsverbots für Güter auf der Straße in der EU
  • Luftfahrt: Verbot von Gelegenheitsflügen russischer Personen, die Ausgangs- und Zielort bestimmen; Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über Gelegenheitsflüge

 

Finanzen

  • Verbot für außerhalb von Russland tätige EU-Banken, das russische System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS) zu nutzen
  • Transaktionsverbot von EU-Wirtschaftsbeteiligten mit Banken aus Drittländern, die SPFS nutzen
  • Transaktionsverbot mit bestimmten Banken und Anbietern von Kryptowerten aus Russland und Drittländern, die Transaktionen zur Beschaffung militärischer Ausrüstung Russlands ermöglichen

 

Einfuhren

  • Einfuhrverbot für Helium aus Russland
  • Ausnahmeregelungen für die Einfuhr russischer Diamanten
  • Erweiterung der Liste mit Gütern/Maschinen von gemeinsamer hoher Priorität (CHP-Liste)

 

 

Ausfuhren

  • Verschärfung der Ausfuhrbeschränkungen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (unter anderem Quads, Mikrowellen- und Antennenverstärker, digitale Flugdatenschreiber)
  • Ausweitung der derzeitigen Ausfuhrverbote für Industriegüter in vier Sektoren (Chemikalien, Kunststoffe, Fahrzeugteile, Maschinen)
  • Erweiterung der Liste der Einrichtungen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten; Ausfuhrbeschränkungen für 61 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern

 

Quelle: EU-Kommission, Rat der EU, EUR-Lex