Zollanmeldung
Zollanmeldung ist der Sammelbegriff für Anmeldungen beim Zoll in jede Transportrichtung, wie z.B. Ausfuhranmeldung für die Ausfuhr von Waren, oder Einfuhranmeldung beim Import von Waren.
Bei der Ausfuhranmeldung gibt es einen Schwellenwert, ab dem die Zollanmeldung vorgenommen werden muss, das bedeutet die Pflicht für die Zollanmeldung besteht erst ab 1000 € Warenwert oder 1000 kg Gewicht. (siehe hierzu Ausfuhranmeldung).
Bei der Einfuhranmeldung ist die Zollanmeldung bereits ab einer Abgabenhöhe von 10,00 € verpflichtend. Die Zollanmeldung kann vorzeitig abgegeben werden, dass heißt, bevor die Ware physisch eintrifft. Die Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung besteht jedoch spätestens mit Eintreffen der Ware in der EU.