Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Belarus (Verordnung (EG) Nr. 765/2006) wurden mit der VO (EU) 2023/1594 erweitert.
Anpassung an Sanktionen gegen Russland
Die Entscheidung traf der Europäischen Rat vor dem Hintergrund der belarussischen Beteiligung im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die neue Verordnung enthält unter anderem Ausfuhrverbote nach Belarus für militärische Mittel wie Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien, die zur Aufrüstung dienen. Auch Güter der Luft- und Raumfahrtindustrie sind betroffen. Mit der Verordnung werden die belarussischen Sanktionen den russischen angeglichen.
Umgehungen der Sanktionen eingeschränkt
Die VO sorgt auch dafür, dass die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland nicht länger über Belarus umgangen werden können. Bereits im 11. Sanktionspaket gegen Russland wurde auf die Bekämpfung von Umgehungen der verhängten Sanktionen abgezielt.
Weitere Informationen und nützliche Links finden Sie in der Pressemitteilung des Rats der EU vom 3. August 2023.
Quelle: EU Kommission