Ab dem 2. April 2025 greift diese Verpflichtung auch für Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter Deutschland.                                                                  

Die Pflicht, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine ETA (Electronic Travel Authorisationzu beantragen, wird schrittweise für Staatsangehörige immer weiterer Länder eingeführt.

Unionsbürger werden die ETA für Einreisen – gleich ob aus beruflichen oder privaten Gründen – ab dem 2. April 2025 benötigen. Eine Beantragung der ETA wird für sie ab dem 5. März 2025 möglich sein. Dies ergibt sich aus dem “Statement of Changes in Immigration Rules” vom 10. September 2024 (PDF).

Vom Erfordernis einer ETA ausgenommen sind Inhaber eines Visums oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich sowie irische Staatsangehörige. Eine ETA kann ein Visum, wenn es vorgeschrieben ist, nicht ersetzen.

Die Beantragung einer ETA erfolgt über eine App oder eine Internetseite, kostet 10 britische Pfund und wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.

Die britische Regierung stellt detaillierte Informationen zur ETA bereit. Diese stellt sich in der ersten Ansicht wie folgt dar:

Auszug / Struktur der Prüfpfade

Visumantragsverfahren – was Sie tun müssen

  • Prüfen Sie, ob Sie ein Visum für das Vereinigte Königreich benötigen
  • Besuchen Sie das Vereinigte Königreich
  • Im Vereinigten Königreich arbeiten oder einen Arbeitnehmer unterstützen
  • Studieren Sie im Vereinigten Königreich oder sponsern Sie einen Studenten
  • Nachzug zu einem Familienmitglied aus Großbritannien, der EU oder dem EWR im Vereinigten Königreich
  • Dauerhaft im Vereinigten Königreich leben und die britische Staatsbürgerschaft annehmen
  • Beantragen Sie das EU-Settlement Scheme
  • Visum und Einwanderung – praktische Hinweise

Detaillierte Informationen zur ETA (in englischer Sprache)

Quellen: GTAI, www.gov.uk